INGENIEURSWESEN
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Baustatik &
Tragwerksplanung
Unsere Arbeit im Bereich der Baustatik steht in allen Leistungsphasen für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Tragwerke unserer Projekte. Die nachzuweisenden Bauwerke im Massiv-, Holz- und Stahlbau können sowohl zwei- als auch dreidimensionale Stabwerke (Stäbe, Träger, Stützen, Rahmen, Fachwerke) sowie Flächentragwerke (Platten, Scheiben) enthalten. Zukünftige Baustoffe wie Carbonbeton werden von uns in deren Einführung verfolgt und umgesetzt. Dabei wenden wir modernste Software als Hilfsmittel der Tragwerksplanung an, wobei 3D – Modellierung und statische Berechnung Hand in Hand gehen.
Wir fertigen statische Berechnungen im Wohn-, Gewerbe-, Gesellschafts- und Industriebau aller Gebäudeklassen im Neubau und Bestand an. Sowohl die üblichen Standardbauweisen als auch spezielle Konstruktionen wie beispielsweise Modulbauweisen zu Kindergärten-, Schulen und Unterkünften können berechnet werden. Weiterhin gehört die Einschätzung der Tragsicherheit von bestehenden Baukonstruktionen nach den Regeln der Bautechnik und nach den örtlichen Nachweisverpflichtungen zu unserem Leistungsumfang.
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- Grundlagenermittlung/ Vorplanung/ Bauteildimensionierung
- Entwurfsstatik
- Genehmigungsstatik (prüffähig mit Anlagen und Einzelnachweisen), Erklärung des qualifizieren Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens
- Ausführungsstatik (Schal- und Bewehrungspläne)
- Stahllisten
Stahlbauplanung
Für spezielle Einsätze in der Industrie und den besonderen Anforderungen größerer Tragwerke in den Wohnungs- und Gesellschaftsbauten finden unsere Bauingenieure, Tragwerksplaner und Konstrukteure die Lösungen für Ihre Projekte. Vor allem in der Architektur werden von uns wie auch unseren Partnern hohe Ansprüche an moderne Formen mit großen Tragweiten gestellt. Ebenso sind spezielle Nachweise, wie für Messe- und Veranstaltungsbauten, keine Ausnahme und bilden nochmals unsere Einsatzbreite ab.
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Von den Grundlagen bis hin zur Ausführungsplanung verwenden wir die aktuellen 3D-Standards, welche bis zur Produktion qualifiziert und verwendbar sind.
- Grundlagen
- Aufmaß vor Ort/ Bestandsaufnahme
- 3D-Modell
- Entwurfs- und Genehmigungsstatik,Erklärung des qualifizieren Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens
- Ausführungs- und Werkplanung (Anschlussdetails und Nachweise)
HOAI Leistungsphasen
IN 9 SCHRITTEN ZUM ERFOLG
Grundlagenermittlung
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Vorplanung
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Entwurfsplanung
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Genehmigungsplanung
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Ausführungsplanung
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Vorbereitung der Vergabe
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Mitwirkung bei der Vergabe
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Objektüberwachung
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Objektbetreuung
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Jeder Entwurf ist ein Versprechen an die Zukunft.
SANIERUNG, BAUEN IM BESTAND UND BAUWERKSERHALTUNG
Viele Objekte im Bestand werden immer noch zu selten wieder in die örtliche Struktur eingebunden und zu neuem Leben erweckt. Das besondere Flair solcher Gebäude kann eine ganze Umgebung prägen und eine besondere Lage entwickeln. Die langjährigen Erfahrungen unserer Architekten und Bauingenieure können alle Schritte solch einer neuen Belebung alter Bestände mit unseren Architekten begleiten. Beginnend mit einer substanziellen Bestandsaufnahme, den richtigen Sanierungs- und Entwicklungsplan verbunden mit unseren Fachplanern aus der Bauphysik und Tragwerksplanung kann eine Bestands- und auch denkmalgerechte Sanierung durchgeführt werden.
Mehr zum Ablauf erfahren
- Bestandsaufnahmen und Gutachten zu Bauwerksschäden
- Erhaltungs- und Sanierungsplanung
- Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Architektur/ Tragwerksplanung/ Bauphysik)
- Ausführungsplanung (Architektur/ Tragwerksplanung/ Bauphysik)
- Leistungsverzeichnisse, Vergabe und Begleitung (Bauüberwachung)
BAUBEGLEITENDE
LANDSCHAFTSPLANUNG
Ihr Projekt im bestmöglichen Einklang mit Natur und Umwelt. Wir ermitteln und bewerten die erforderlichen Eingriffe Ihres Bauvorhabens in die Natur und Landschaft und optimieren diese nach dem Gebot der Eingriffsminimierung. Für die unvermeidbaren Eingriffe empfehlen wir geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Kann eine Kompensation auf dem Baugrundstück nicht erfolgen, vermitteln wir entsprechende Kompensationsflächen und -Projekte.
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In enger Abstimmung mit Ihnen und den Naturschutzbehörden entstehen so die Landschaftspflegerischen Begleitpläne für Ihr Vorhaben und die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens ist gesichert.


